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BVerwG, 23.03.1984 - 6 CB 8.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung der Anhörung von Zeugen - Abwägung der im Einzelnen für und gegen eine Gewissensentscheidung sprechenden Umstände - Absolutes Tötungsverbot als entscheidungserheblicher Beweggrund - Voraussetzungen für die Zulassung ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 21.10.1982 - 11 K 4876/81
- BVerwG, 23.03.1984 - 6 CB 8.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 6 CB 8.83
Diese Auffassung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 55, 217 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 6 CB 8.83
Danach ist ein Aufklärungsmangel im Sinne dieser Vorschrift nur dann ausreichend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche - weiteren - Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahmen gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -). - BVerwG, 24.03.1980 - 6 CB 106.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 6 CB 8.83
Damit kann aber die rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Sache auch in Kriegsdienstverweigerungsverfahren nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 24. März 1980 - BVerwG 6 CB 106.79 - mit Nachweisen).